

Die FS Fischer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit Sitz in Magdeburg ist überwiegend in der wirtschaftsrechtlichen Beratung tätig. Sie hat ihren Ursprung in der FS Fischer pp. Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft.
Grundlage der Tätigkeit ist damit die langjährige Erfahrung und Kompetenz ihrer Rechtsanwälte. Die Wahrung der Interessen des einzelnen Mandanten und eine fachkundige Beratung sind hierbei Selbstverständlichkeiten. Dies beinhaltet auch eine ergebnisorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem und eine effiziente Vertretung des Mandanten.
Die Kanzlei zählt neben Großunternehmen, mittelständischen und kleineren Unternehmen auch Privatpersonen und Selbstständige sowie Freiberufler aller Art zu ihren Mandanten. Es werden aber auch die rechtlichen Interessen von juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, Verbänden und Vereinen in der unterschiedlichsten Form vertreten.
Hauptaufgabe der Kanzlei ist es, umfassende, qualifizierte und unkonventionelle Beratungsansätze zu bieten, die in praktischen Erfolg umgesetzt werden. Hierbei ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mandantschaft unablässig. Zielorientiertes und zügiges Arbeiten zeichnet diese Kanzlei aus. Dokumentiert wird dies durch das Wissen und die Erfahrungen der in der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft beschäftigten Rechtsanwälte. Entsprechend der immer fortwährenden gesetzlichen und wirtschaftlichen Veränderungen setzt die Kanzlei auf Spezialisierung und laufende Weiterbildung unter Verwendung modernster Medientechnik.
Die Rechtsanwälte der FS Fischer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft vertreten Mandanten vor Gerichten und Ämtern und beraten außergerichtlich auf zahlreichen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht sowie Verkehrsrecht. Die Bandbreite der Tätigkeit reicht von der strategischen Beratung in Rechtsfragen, sachgerechter Gestaltung vertraglicher Modalitäten bis hin zur Vertretung in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, wobei vorrangig die Vermeidung unnötiger prozessualer Verfahren angestrebt wird.
So steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fischer auch als Mediator zur Verfügung. Im Gegensatz zu rechtsförmigen Verfahren werden in der Mediation Lösungen aus dem konkreten Einzelfall gemeinsam entwickelt, die aufgrund der Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Beteiligter ein selbständiges, tragfähiges und zukunftorientiertes Ergebnis darstellen. Die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten unter Ausschluss eines prozessualen Entscheidungsgremiums garantiert den Einbezug persönlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte. Es wird so kurzfristig ein auch in der Zwangsvollstreckung beitreibungsfähiges Ergebnis erzielt.
Die Mediation bietet damit die Möglichkeit der schnellen und interessenfördernden Lösung.